GKW Landau: Pflichtübung oder Kür?

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Dreieinhalb Jahre sind eine Lange Zeit zum Üben
Am 26.09.216 schien es so, dass die Zeit des Schweigens und Taktierens im Zusammenhang mit dem maroden Geothermie-Kraftwerk im Landauer Süden vorbei sei und jetzt mehr Transparenz und vertrauensbildende Maßnahmen den neuen Kurs bestimmen würden. Jetzt, erst dreieinhalb Jahre später, lässt man den damals gemachten Versprechen Taten folgen und lädt die Landauer Öffentlichkeit zum Besuch des Kraftwerks ein. Ob dies aus einem inneren Bedürfnis heraus geschieht, oder nur als Baldriantropfen für die sensibilisierte Nachbarschaft gedacht ist, darüber darf getrost spekuliert werden.

Nachdem die Aufnahme des Probebetriebs durch das Bergamt genehmigt worden war und die ersten Kubikmeter Tiefenwasser durch die Wärmetauscher gerauscht waren, versandete das Interesse an einer angekündigten, größtmöglichen Transparenz und der Umsetzung vertrauensbildenden Maßnahmen sehr schnell. Vollmundig ausgesprochene Einladungen zu Gesprächen an die Protagonisten von
„Pfalz-Parterre“ kamen nur durch hartnäckiges Nachfragen der Eingeladenen zustande. Dabei reduzierte sich das Spektrum der zunächst von der Betreiberin ins Spiel gebrachten Diskussionspartner – selbst Josef Daldrup wurde genannt – in Windeseile auf den jetzigen Betriebsleiter, Nicolas Tzoulakis.

Die Gespräche mit Herrn Tzoulakis waren zwar durchaus interessant, brachten allerdings letztendlich nur die Erkenntnis, dass den schon seit langen Jahren von den Geothermie-Gegnern gemachten Forderungen nach der Umsetzung gesetzlicher Regularien, wohl auf Druck der zuständigen Behörden, Bergamt und SGD- Süd, jetzt Folge geleistet werden sollte. Dass diese Maßnahmen mit erheblichen Investitionen verbunden waren, ist unstrittig. Damit wurden die damaligen Besitzer des Kraftwerks, 10 Jahre nach der Inbetriebnahme, den gesetzlichen Vorgaben bezüglich der organisatorische Struktur und optimierter Gefahrenabwehrpläne gerecht. Respekt!

Eine optimierte Organisation verbunden mit einer verbesserten, nach Aussagen der Betreiber, manipulationssicheren Überwachung, ändert allerdings nichts an den systemimmanenten Mängeln einer Anlage, bei der die „Musik“ zum überwiegenden Teil im Untergrund spielt und deren Auswirkungen sich erst nach langer Zeit zeigen können. Nach wie vor wird das Gefährdungspotential von Mikrobeben unterschätzt und konsequent ignoriert bzw. kleingeredet.

Technische Optimierungen waren ebenfalls im Rahmen von Auflagen (Lärmschutzverordnung) durchaus notwendig. Manche Verbesserung war auch einfach der Tatsache geschuldet, dass sich das technische Equipment als veraltet
und schrottreif herausstellte. Nach wie vor besteht an dieser Stelle vermutlich Handlungsbedarf. Wie sich allerdings die neue Eigentümerin angesichts der Verpflichtung zum Erwirtschaften von Gewinnen dazu stellt, ist (noch) nicht bekannt.

Trotz der oben beschriebenen Verbesserungen lässt sich die Anlage wohl nach wie vor nicht wirtschaftlich betreiben. Ein Grund dafür dürfte die Deckelung des Injektionsdrucks auf einen Wert sein, der nur halb so hoch ist, wie der bei der Planung zu Grunde gelegte Betriebsdruck. Grund für diese Anordnung war das induzierte Beben im Jahr 2009, das noch vielen Landauern in wenig guter Erinnerung ist. Nur horrende, staatliche Subventionen ließen damals wie auch heute die Errichtung solcher Anlagen für Investoren als attraktiv erscheinen.

Die einer breiten Öffentlichkeit völlig unbekannte, neue Eigentümerin, muss jetzt zeigen, wie ernst sie es angesichts der kurz bevorstehenden Regelbetriebserlaubnis mit dem sicheren Betrieb des Landauer Pannenkraftwerks und dem damit verbundenen Interesse an der Unversehrtheit an Leib und Eigentum der Landauer Bürger meint. Reines Gewinnstreben steht der Frage der Sicherheit diametral entgegen!

An dieser Stelle ist vor allem die Mainzer Bergbehörde in der Pflicht. Eine Aufweichung der Deckelung zur Erprobung und Optimierung der gegenwertigen Betriebsdrücke im Interesse einer Gewinnoptimierung darf es nicht geben. Gleiches gilt für die angedachten Nutzung des GKW als Komponententestanlage. Entsprechende Optimierungsversuche werden dadurch wahrscheinlich und sind im Rahmen des vor einigen Jahren überarbeiteten Bergrechts durchaus zulässig. Auch Lithium lässt grüßen.

Auch der SGD-Süd sei angeraten ein wachsames Auge auf die Anlagenteile zu werfen, die der Störfallverordnung unterliegen.

Zum Abschluss sei noch angemerkt, dass das zarte Pflänzchen das da heißt
„Information bei Ereignissen im Kraftwerk“ dringend der Hege bedarf. Eine
„Whatsapp-Gruppe“ alleine macht noch keinen Sommer.

Rechtzeitig vor der Veranstaltung werden wir einen Fragenkatalog an die neuen Betreiberin zusammenstellen, den wir sowohl an die Medien, als auch die Verantwortlichen der Stadt Landau verteilen werden.

Bleibt zum Abschluss die Frage, ist es nur Nachlässigkeit oder ist es schlechter Stil und hat Methode? „Pfalz-Parterre“ erfuhr von der Veranstaltung am 06.03.20202 nur durch die Medien.

Thomas Hauptmann

von Ute Bauer

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